Impressum zu meiner Webseite:

Da unsere Homepage (Webseite) ausschließlich privaten Interessen dient, also kein kommerzielles Interesse verfolgt wird, ist ein Impressum nicht notwendig.

Grundsätzliches zum Impressum im Internet

Nahezu jede Website muss ein Impressum enthalten – oft ist im selben Kontext auch von der „Anbieterkennzeichnung“ die Rede. Lediglich private Websites, die ausschließlich für den privaten Gebrauch, z. B. für den Familien- und Freundeskreis, vorgesehen sind, benötigen keines. In Deutschland ist die Pflicht zu einem Impressum bzw. einer Anbieterkennzeichnung auf § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DGG) zurückzuführen. Dieser Paragraf soll sicherstellen, dass Nutzerinnen und Nutzer zumindest grundlegende Informationen zu den Website-Betreibenden bekommen. Dies ist unter anderem bei Onlinegeschäften sinnvoll, damit eine Ansprechperson bekannt ist, und insbesondere für juristische Angelegenheiten von Belang: Die Anbieterkennzeichnung verweist auf die Person, die bei einem rechtlichen Streitfall die Verantwortung trägt.

Gemäß § 5 DGG benötigen sämtliche Anbieter, die geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste offerieren, ein Impressum. Das betrifft alle E-Commerce-Bereiche wie Onlineshops oder Websites mit kostenpflichtigen Inhalten. Das Platzieren von Werbung auf einer Website wird ebenfalls als geschäftsmäßig angesehen, wenn hierdurch Geld eingenommen wird. Websites, die mit journalistisch-redaktionellen Inhalten aufwarten und damit zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen, benötigen laut § 18 des Medienstaatsvertrags (MStV) ebenfalls ein Impressum – und zwar mit eindeutiger Benennung der Verantwortlichen inklusive Anschrift. Geben Sie mehrere Personen an, müssen Sie kenntlich machen, wer für welchen Bereich des Angebots zuständig ist. Was genau als redaktioneller und/oder journalistischer Content angesehen wird, ist dabei juristisch allerdings nicht eindeutig geklärt.

Überdies gilt die Impressumspflicht ebenso für Social-Media-Netzwerke. Beispielsweise sollten Onlinedienst-Anbieter ein Impressum für die Facebook-Seite integrieren. Gleiches gilt für Gewerbetreibende, die ihren Onlinehandel über eine externe Verkaufsplattform abwickeln: Auch dort muss ein Impressum für das eigene Angebot abrufbar sein. Dabei sollten die jeweiligen Anbieterkennzeichnungen immer dieselben Angaben enthalten.

Muss ich für meine private Webseite ein Impressum erstellen?

Rein private Webseiten benötigen kein Impressum. 

Nachzulesen auch noch einmal auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht