Links die Reibitz betreffen:
Im "Institut für Sächsische Geschichte" im " Codex diplomticus Saxioniae Regiae" (mittelalterliche Urkundensammlung), ist das Datum der ersten urkundlichen Erwähnung von Reibitz als Riwitz am 6.Juni 1222 eindeutig dokumentiert. Am 6.Juni 2022 hätte Reibitz somit sein 800jähriges Jubiläum feiern können, was leider nicht erfolgte, weil dieses Datum von Gemeinde Löbnitz bis heute bestritten wird!
Link zu Codex diplomticus Saxioniae Regiae https://codex.isgv.de/codex.phpband=cds2_01&f=&a=b&s=088 (Link anklicken)
Link zu Codex diplomaticus Saxoniae Regiae
https://codex.isgv.de/codex.php?band=cds2_01&f=&a=b&s=089 (Link anklicken)
Links zu "Social Media" :
Alle Links sind nur Empfehlungen bzw. eine kleine Auswahl unseres Freundes Hans-Jürgen und haben weder einen kommerziellen noch politischen Hintergrund, sondern sind aufgrund seiner "Interneterfahrung" sehenswerte und interessante "Homepageseiten"! Für Rückfragen steht unser Freund Hans-Jürgen jeder Zeit unter Reibitzer@t-online.de zur Verfügung.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.